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Projektwoche "Begabtenförderung Maurer" 2024 gestartet

Seit Montag dem 15.01.2024 läuft die diesjährige Projektwoche "Begabtenförderung Maurer"...
Moratoriumslösung in der Unfallversicherung beenden!
• Keine Zementierung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der gewerblichen Wirtschaft
„Gewerblich tätige Unternehmen der öffentlichen Hand gehören, sofern sie Bauleistungen erbringen, in die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Ansonsten werden die bereits bestehenden Wettbewerbsnachteile für reguläre Bauunternehmen weiter zementiert.“ So der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Hintergrund von Pakleppas Forderung ist die im Gesetzentwurf zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehene erneute Verlängerung der ursprünglich bis Ende des Jahres befristeten Moratoriumslösung in der gesetzlichen Unfallversicherung um weitere drei Jahre. Nach dem seit 2005 geltenden Moratorium sollte zwischenzeitlich geprüft werden, ob eine sachgerechte und tragfähige Zuordnung der rechtlich selbstständigen Unternehmen der öffentlichen Hand zu den Unfallversicherungsträgern erfolgt ist. Hierbei sollten auch die Kriterien der gleichen Wettbewerbsbedingungen und einer gerechten Lastenverteilung berücksichtigt werden.
„Wir beobachten schon seit einigen Jahren mit Sorge, dass durch Neugründungen und Verschmelzungen von privatrechtlich organisierten Betrieben mit der öffentlichen Hand privatrechtlichen Unternehmen aus dem sachlichen Zuständigkeitsbereich der gewerblichen Berufsgenossenschaft zu den öffentlichen Unfallversicherungsträgern wechseln. Damit wird die Lohnsummenbasis der BG Bau deutlich geschmälert. Nach Schätzungen handelt es dabei um rund 150 Mio. Euro. Weitere Absetzbewegungen zu Lasten der gewerblichen Unfallversicherungen sind zu befürchten.“ Erklärte Pakleppa.
Pakleppa weiter: „Wir fordern daher, die Moratoriumslösung zum Jahresende auslaufen zu lassen und die rechtlich selbstständigen Unternehmen der öffentlichen Hand der jeweils zuständigen gewerblichen Unfallversicherung zuzuordnen. Dauerhaft schadet sich die öffentliche Hand selbst, da durch diese Wettbewerbsverzerrung regional ansässige Betriebe geschwächt werden und damit Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen. Die Kommunen sägen damit an dem Ast, auf dem sie sitzen.“
Laut Pakleppa ist es daher auch überflüssig, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung zu beauftragen bis Ende 2013 ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, wie es das Bundeskabinett jüngst beschlossen hat. „Angesichts des Umstandes, dass mittlerweile in der DGUV sowohl die öffentlichen Unfallkassen als auch die gewerblichen Berufsgenossenschaften vertreten sind, scheint eine Einigung über eine sachgerechte Lösung ohnehin nur schwer vorstellbar.“
Quelle: ZDB 043/2011
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