Schwäbisches Baugewerbe fordert:
Steuerbonus für Handwerkerleistungen muss erhalten bleiben!
Derzeit ist die künftige Ausgestaltung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen (§ 35 a Einkommensteuergesetz) in der Diskussion. Diese hat angesichts der jüngsten massiven Kritik des Bundesrechnungshofs an Schärfe gewonnen. Gesetzlich ist eine Evaluierung des Steuerbonus durch das Bundesfinanzministerium vorgesehen, mit deren Ergebnis im Herbst zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) das Deutsche Handwerksinstitut (DHI) beauftragt, in einem wissenschaftlich fundierten Kurzgutachten sowohl die positiven Effekte des Steuerbonus darzulegen und zu untersuchen, wie dieses Instrument weiterentwickelt werden kann.
Das DHI hat nunmehr sowohl die Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs als auch das Ziel der Steuervereinfachung (Zusammenlegung von Fördertatbeständen) bedacht. Es hat ferner eine stärkere Ausrichtung an die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung - Stichwort Gebäudesanierung im Bestand - vorgenommen. Außerdem werden erste überschlägige Berechnungen über die positiven fiskalischen Auswirkungen in Folge einer solchen Veränderung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen angestellt.
Die Untersuchung macht deutlich, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen seinem Hauptziel, nämlich der Bekämpfung der Schwarzarbeit, gerecht wird und ganz erheblich dazu beiträgt, Schwarzarbeit in die reguläre Wirtschaft zu überführen. Die kritisierten Mitnahmeeffekte können im Rahmen einer Weiterentwicklung beseitigt werden. Das Instrument ist nach Meinung der Verfasser zugleich hervorragend geeignet, die aktuellen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu unterstützen.