Handwerkersuche
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Information für Auftraggeber und Bauherren zum Mindestlohn

Wie hoch ist der Mindestlohn?

Vom 01. Juli 2011 bis 31. Dezember 2011 gelten folgende Mindestlöhne:

Mindestlohn 1  West 11,00 €  Ost 9,75 €
Mindestlohn 2  West 13,00 €  Ost (kein ML 2)


Vom 01. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 gelten folgende Mindestlöhne:

Mindestlohn 1  West 11,05 €  Ost 10,00 €
Mindestlohn 2  West 13,40 €  Ost (kein ML 2)


Ab 01. Januar 2013 gelten folgende Mindestlöhne:

Mindestlohn 1  West 11,05 €  Ost 10,25 €
Mindestlohn 2  West 13,70 €  Ost (kein ML 2)

Für wen gilt der Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer des Bau(haupt)gewerbes.

Welcher Mindestlohn (West oder Ost) ist anzuwenden?

Maßgebend ist der Mindestlohn am Ort der Arbeitsstelle (Baustelle). Auf Baustellen in Bayern gilt damit der Mindestlohn West, auch wenn der Arbeitnehmer für ein Unternehmen mit Sitz in Ostdeutschland oder im Ausland arbeitet.
Für Arbeitnehmer, deren Betrieb seinen Sitz in Bayern hat, gilt hingegen auch dann der Mindestlohn West, wenn sie auf einer Baustelle in Ostdeutschland arbeiten.

Der Mindestlohn 1 gilt für Hilfsarbeiter, der Mindestlohn 2 für angelernte Arbeitnehmer.

Haftung für den Mindestlohn?

Gemäß § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz haftet ein Auftraggeber, der ein anderes Unternehmen (und auch dessen Nachunternehmer) mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragt, für die Gewährung des Mindestlohnes. Bei Nichteinhaltung des Mindestlohnes droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 €.

Abhilfe möglich?

Kontrollieren Sie als Auftraggeber vor Auftragsvergabe und bei Ausführung der Bauleistung, ob das ausführende Unternehmen die Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beachtet. Dazu gehört unter anderem auch die Aufzeichnung von Arbeitsbeginn und Arbeitsende sowie die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden jedes Arbeitnehmers.

 

BAUINNUNG AUGSBURG
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Stätzlinger Straße 111
86165 Augsburg

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