- Qualität kommt von Qualifikation.
- EU-ICT-Richtlinie.
- EU-Durchsetzungsrichtlinie.
- Haftung des Verkäufers von Baustoffen.
- Mindestberufsqualifikation für zulassungsfreier Bauhandwerke.
- Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie.
- Ablehnung längerer Zahlungsfristen für Bauleistungen.
- Bayerische Infrastrukturpolitik.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz.
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- Mindestlöhne im Baugewerbe.
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- Bauforderungs- sicherungsgesetz praxisgerecht umgestalten.
- Fahrpersonalrecht handwerkerfreundlich gestalten.
- Wirksamer Rechtsschutz bei Vergaben im Unterschwellenbereich.
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Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wirksam bekämpfen

Worum geht es?
Volkswirtschaftliche Bedeutung der Schwarzarbeit
Der Umfang von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit in Deutschland ist umstritten. Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2006 beträgt er jährlich etwa 70 Mrd. EUR. Das entspricht rund 15% des Bruttosozialprodukts. Die Bundesregierung hält es allerdings derzeit nicht für möglich, den durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden im Baugewerbe zu quantifizieren. Fakt ist, dass er zu Lasten der großen Mehrzahl derjenigen Betriebe geht, die ihre Mitarbeiter legal beschäftigen und Tariflöhne zahlen.
Ursachen
Die wichtigste Ursache von Schwarzarbeit liegt im wachsenden Abstand zwischen dem betriebswirtschaftlich erforderlichen Stundenverrechnungssatz von derzeit ca. 40 – 50 Euro und dem viel niedrigeren „Stundenlohn“ für Schwarzarbeit, der nicht selten 70% darunter liegt. Die Gründe dafür liegen in der steuerlichen Belastung und den auf den Tariflöhnen lastenden Lohnnebenkosten, die gesetzestreu arbeitende Betriebe schultern müssen.
Sanktionsinstrumentarium
Um die illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit zu bekämpfen, gibt es in Deutschland zahlreiche Bestimmungen. Die wichtigsten sind neben den aufenthaltsrechtlichen Vorschriften das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie der Mindestlohn-Tarifvertrag. Seit Anfang 2009 gilt im Baugewerbe (und in einigen anderen Branchen) eine Sofortmeldepflicht für neu eingestellte Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung sowie eine Mitführungspflicht von Ausweispapieren. Zur besseren Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns für alle tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit für jeden Arbeitnehmer schriftlich aufgezeichnet werden. Mit dem am 28. Oktober 2010 in Kraft getretenen sog. Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 25. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen ist die Vollstreckung von aufgrund von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verhängten Geldstrafen und Geldbußen im Ausland erheblich vereinfacht worden. Dies gilt u. a. für Geldbußen, die wegen der Nichteinhaltung der allgemeinverbindlichen Mindestlöhne und der Nichtabführung von Beiträgen an die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft durch ausländische Betriebe, die Arbeitnehmer zur vorübergehenden Arbeitsleistung nach Deutschland entsenden, verhängt wurden. Damit wurde eine langjährige Forderung der baugewerblichen Verbände zur besseren Bekämpfung von Schwarzarbeit umgesetzt.
Kontrolldichte
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wird von den Zollbehörden verfolgt. Im Jahre 2009 sind in der Bauwirtschaft 172.728 Personenbefragungen und 14.094 Arbeitgeberprüfungen zur Kontrolle der Einhaltung von Mindestlohnregelungen durchgeführt worden. Die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren gegen Bauarbeitgeber wegen Mindestlohnverstößen lag im selben Jahr bei 1.445 und die Zahl der eingeleiteten Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bei 3.803. Insgesamt 7.543 Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und 13.036 wegen Ordnungswidrigkeiten wurden gegen Beschuldigte bzw. Betroffene des Baugewerbes eingeleitet. Die Höhe der durch die Behörden der Zollverwaltung wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Baugewerbe im Jahre 2009 verhängten Geldbußen lag bei 34,9 Mio. EUR.
Ausstattung der Zollverwaltung
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatte im Jahre 2004 5.100 Mitarbeiter. Im Jahr 2009 waren es 6.414. In 2010 sollen weitere 150 Planstellen für den Aufgabenbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung hinzukommen.
Bündnis gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Bauwirtschaft
Am 27. Oktober 2004 wurde zwischen dem Bayerischen Bauindustrieverband, dem Landesverband Bayerischer Bauinnungen, dem Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks, der IG Bauen, Agrar und Umwelt und dem Zoll das bayerische Aktionsbündnis gegen Schwarzarbeit gegründet. Im September 2008 trat die Bayerische Staatsregierung diesem Bündnis bei. Ziel des bayerischen Aktionsbündnisses gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist ein fairer Wettbewerb, die Verhinderung eines ruinösen Preiskampfes im Baugewerbe, die Einhaltung der Mindestlöhne und des Sozialkassenverfahrens sowie ein konsequenter Gesetzesvollzug bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Was wollen wir erreichen?
Zur effektiveren Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit fordern wir:
- Ausweitung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Handwerkerrechnungen;
- Konsequenter Vergabeausschluss von Unternehmen, die wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsgesetz verurteilt wurden;
- Aufstockung des Personals der Finanzkontrolle Schwarzarbeit;
- Kontrollen auch an Wochenenden und auf Kleinbaustellen;
- Einrichtung von dauerhaften Prüfungsstützpunkten auf Großbaustellen;
- Verbesserung des Vollzugs von Strafen und Ordnungswidrigkeiten;
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden, Kammern und gemeinsamen tariflichen Einrichtungen, sowohl national als auch international;
- Bildung von überregionalen Schwerpunktstaatsanwaltschaften;
- Einrichtung von Fachkammern „illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit“ bei den Strafgerichten;
- Wiedereinführung der Ahndung von Werbung für Tätigkeiten, ohne die dafür erforderliche handwerksrechtliche Erlaubnis zu haben.
Impressum
Herausgeber: Landesverband Bayerischer Bauinnungen
Bavariaring 31 80336 München
Tel.: 089 / 76 79 - 0 Fax: 089 / 76 85 62 info(at)lbb-bayern.de www.lbb-bayern.de
Stand: November 2010